zurück zum Index - KSK FORUM - hier klicken

 

 

 

 

"5.7.2008 | SG KölnMusterverfahren gegen mehrfache Erhebung der Künstlersozialabgabe im Musikbereich
Die KSK erhebt die Künstlersozialabgabe bei einer mehrstufigen Verwertung in vielen Fällen mehrfach. So beispielsweise im Fall einer Werbeagentur, die beim freien Grafikdesigner eine Grafik einkauft und an den Endkunden eine Imagebroschüre weiter verkauft (welche die Grafik enthält). Es muss dann die Agentur auf das Grafikhonorar die Abgabe leisten und der Endkunde auf die Gesamtrechnung. Der Grund: es werden unterschiedliche Leistungen eingekauft und verkauft.
Dieses Modell überträgt die KSK aber auch auf den Musikbereich: Bandleader sollen nach Ansicht der KSK in bestimmten Konstellationen auf die Rechnungen der Mitmusiker die Abgabe leisten und der Veranstalter anschließend noch einmal auf die Gesamtgage. Hier liegen keine unterschiedlichen Leistungen vor, die gehandelt werden – Musikauftritt bleibt Musikauftritt. Dennoch will die KSK zweifach kassieren. ANDRI JÜRGENSEN RECHTSANWÄLTE übernimmt daher die anwaltliche Betreuung eines Musterverfahrens eines Kölner Orchesters, um diese Praxis zu stoppen. Der Betreiber des Orchesters wird mit einer Nachforderung der KSK ab 1999 von über 30.000,- € konfrontiert. Gegen den Abgabebescheid wurde vor dem Kölner Sozialgericht Klage eingereicht. In der Begründung der Klage wird auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verwiesen, nach der die Abgabe im Musikbereich grundsätzlich nur einmal erheben werden kann. Die abschließende Entscheidung ggf. durch das Bundessozialgericht selbst wird erst in mehreren Jahren vorliegen."

QUELLE : WEBSEITE DES FACHANWALTS ANDRI JÜRGENSEN

ünstler mit geringem Einkommen "raus" aus der KSK ?