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Hallo KSK Forum,

Zuerst möchte ich allen Betreibern des KSK- Forums einen Dank aussprechen. Sie betreiben eine wichtige Informationsquelle für alle KSK- Geschädigten, und das werden ja immer mehr. Ich finde es gut und sehr wichtig diese Fälle in die Öffentlichkeit zu tragen. Meiner Meinung nach ist das Vorgehen der KSK ein Skandal. Ist diese Arbeitsvernichtende Behörde nicht ein Fall für das Fernsehen?!

Nun zu meinem Fall:

Ich betreibe seit xxxxx ein kleines Tonstudio der unteren Mittelklasse und biete meine Leistungen als technischer Dienstleister sowie als Produzent an. Mein Antrag zur Aufnahme in die KSK wurde abgelehnt, da ein Toningenieur laut KSK niemals auch Künstler sein kann und ich als Produzent bzw. Arrangeur "zu wenig" (das wird später noch wichtig!) Umsatz mache, das also nicht mein Hauptbrot sein kann - das ergebe sich aus bisherigen Bewerbungen aus meinem Berufsfeld. Mein Antrag wurde nicht weiter geprüft. Also bin ich weiterhin Pflichtversichert.

Anfang des Jahres 2007 erreichte mich der Meldebogen der KSK, auf dem ich alle an Künstler/Publizisten gezahlte Entgelte angeben muß.
Soweit das Standartverfahren. Ich habe den ersten Brief fristgerecht zurückgesendet, dieser kam allerdings eine Woche später ungeöffnet mit dem Hinweis "zurück an Absender" wieder bei mir an. Einen Monat später folgte eine weitere Aufforderung, doch endlich den Meldebogen zurückzuschicken, was ich auch fristgerecht tat. Drei Wochen später kam auch das zweite Schreiben an die KSK wieder an mich zurück. Wieder ungeöffnet und mit dem Stempel "zurück an Absender".
Daraufhin erreichte mich ein Schreiben der KSK, daß ich meiner Meldepflicht nach mehrmaliger Aufforderung nicht nachgekommen wäre und deshalb eine Schätzung meines Unternehmens vorläge, nach der meine Beiträge bemessen werden.
Ich wurde auf einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 350.000 € geschätzt, was einen KSK Beitrag von 77.800 € rückwirkend bis 2001 ergibt. Zahlbar sofort. Alleine der Beitrag überschreitet den Wert meines Unternehmens. Ich muß mit Umsätzen um die xxxx im Jahr leben, eher weniger als mehr. Wurde mein Umsatz bei der Bewerbung nicht als zu gering eingestuft?!
Ein Anruf bei der KSK verschlimmerte die Sache noch weiter. Nach langem wählen, warten, verbunden werden, hin und her - oftmals wurde die Verbindung in der Warteschleife unterbrochen- bekam ich folgende Information:
Ich sollte doch Einspruch gegen die Forderung erheben, siehe Beiblatt xx, das würde sich dann sicher alles klären. Die 77.800 € müsse ich allerdings sofort überweisen, die würde man dann eben im nächsten Jahr mit dem berichtigten Bescheid verrechnen. Am besten sollte ich doch den Vordruck für den Bankeinzug unterschreiben. Mein Steuerberater gab mir den Rat einen Anwalt hinzuzuziehen, da Zahlungen in einem laufenden Einspruchsverfahren ja nicht wirklich rechtens sein können. Selbst nach einem sofortigen Konkurs und der Veräußerung aller technischer Einrichtungen meines Studios hätte der Betrag nicht annähernd gezahlt werden können. Ein befreundeter Jurastudent riet mir erst den Ausgang des Einspruchsverfahrens abzuwarten, bevor ich einen Anwalt konsultiere- Wird der Einspruch genehmigt, bleibe ich auf den Anwaltskosten sitzen. Auf jeden Fall sollte ich nichts zahlen.

Den Einspruch gegen die Schätzung musste ich per Einschreiben versenden um die Annahmeverweigerung beweisen zu können.
Der Einspruch wurde jedoch angenommen und zu meiner Verwunderung innerhalb von zwei Wochen bearbeitet. Die Forderungen wurden zurückgezogen. Mein Konto bei der KSK steht wieder auf Null. Doch wurde mir wieder nahegelegt gleich die Einzugsermächtigung von meinem Konto zu unterschreiben. Falls also wieder eine Schätzung in astronomischer Höhe erfolgt, kann mein Konto so stillschweigend geplündert werden.

Ein Beispiel das vorläufig gut ausgegangen ist. Jedoch traue ich dem Frieden nicht wirklich. Mal sehen wie lange es dauert, bis die nächste Hiobsbotschaft aus Wilhelmshaven bei mir eintrifft.



 

 

E - mail an mich persönlich vom 24.9.2007

"Ein weiterer Fall für die Sammlung und ein Dankeschön"

 

 


ünstler mit geringem Einkommen "raus" aus der KSK ?