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ICH BITTE ALLE MUSIKER NICHT NUR UM SOLIDARITÄT UND HILFE FÜR EINEN KOLLEGEN DER AUCH FÜR UNS ALLE DIESEN PROZESS WEITER FÜHRT ,
SONDERN BITTE GEHT DIESE ERKLÄRUNG VON PETER GENAU DURCH UND BEACHTET ALLE JURISTISCHEN ANMERKUNGEN VON HERRN JÜRGENSEN .
SOLLTEN FRAGEN SEIN, - KÖNNT ICH MICH GERN ANRUFEN !
UMFRAGE ZUM THEMA / Joachim Griebe - griebe@onlinehome.de
040 792 82 97
AKTUELL : AUGUST 2009 :
EXTREM
wichtig für alle Musiker, die das Auftritts-Honorar für
ihre Formation vom Veranstalter entgegennehmen
und an ihre Kolleginnen und Kollegen verteilen:
Peter Fleischhauer geht in die nächste Instanz!
Peter Fleischhauer gegen die Künstlersozialkasse:
Bandleader und Musiker Peter Fleischhauer hat Berufung gegen das
erste Urteil des Sozialgerichts Köln vom März 2009
beim Landessozialgericht in Essen eingelegt.
Seine Rechtsauffassung bleibt weiterhin die Einfachabgabe bei einem
Auftritt (ein Auftritt- eine Abgabe),
und nicht wie von der KSK praktiziert, die Mehrfachabgabe. (Musiker +
Veranstalter)
Damit die diesbezüglichen wichtigen Detail-Informationen nicht im
Sommerloch verschwinden,
wird Peter uns nach den Sommerferien über die Einzelheiten seines
Berufungsverfahrens informieren.
HINTERGRUND :
Liebe Freundinnen
und Freunde,
Kolleginnen und Kollegen,
vorab mein tiefer Dank an alle (75!), die mich beim Prozess in Köln
vor Ort mit ihrer Anwesenheit unterstützt haben
und dafür zum Teil hunderte von Kilometern Anfahrt in Kauf genommen
haben!
Ich bin mir sicher:
Eure Anwesenheit ist am Richter und Herrn Zerhusen von der KSK nicht spurlos
vorübergegangen.
Sie waren beide äußerst überrascht von solch großer
Solidarität, und das Bild des überfüllten Gerichts-Saales
werden sie so schnell sicherlich nicht vergessen.
Mein Dank gilt natürlich auch all denen, die mir in vielen eMails und
Telefonaten den Mut zugesprochen haben
durchzuhalten und den eingeschlagenen Weg weiterzugehen.
Und ich bedanke mich bei meinem Rechtsanwalt Andri Jürgensen, der sich
entschlossen hat, mich auf diesem steinigen Weg durch
die endlose formaljuristische Wüste zu begleiten.
Ich wünsche mir, dass unsere Solidargemeinschaft bald so groß
sein wird, dass alle KSK-Mitarbeiter in Zukunft bei jeder
zu treffenden Einzel-Entscheidung wissen:
Über den Inhalt ihrer Entscheidungen gegen einzelne Künstler sind
innerhalb weniger Stunden tausende von Musikern und Künstlern
in Deutschland informiert und bilden eine Solidargemeinschaft, deren Protest
gegen unakzeptable KSK-Entscheidungen sie
umgehend zu spüren bekommen.
Viele, die bei meinem Prozess anwesend waren, werden sicherlich ein ähnliches
Gefühl wie ich selbst gespürt haben:
Ein Gefühl der Ohnmacht gegen einen Richter, der fernab von Realität
und gesundem Menschenverstand
rein formaljuristisch argumentiert und letztendlich auf diesem formaljuristischen
Fundament sein (meiner Meinung nach
schon längst vorher feststehendes) Urteil zugunsten der KSK gefällt
hat:
Die Klage von Herrn Fleischhauer ist abzuweisen.
Wir wollten mit diesem Prozess erreichen, dass es endlich zu einer eindeutigen
Entscheidung zugunsten der
KSK-Einfach-Abgabe kommt und nicht wie von der KSK praktiziert, die Abgabe
vom Veranstalter und
dem Orchesterbetreiber/Bandleader erhoben werden kann.
Darauf ist der Richter im Prozess überhaupt nicht eingegangen, was
aber nicht bedeuten muss,
dass er in seinem schriftlich formulierten Urteil (das frühestens in
2 Monaten zu erwarten ist)
dazu nicht doch noch Stellung nehmen wird.
Ich habe meinen RA Andri Jürgensen gebeten, das Ganze noch einmal in
seinen Worten
zu beschreiben:
1. Was wir im Prozess erreichen wollen
Ein Auftritt, eine Künstlersozialabgabe.
Wir wollen verhindern, dass die KSK die Abgabe bei Musikbands, die nicht
GbRs sind, zweimal erheben kann, beim Bandleader und beim Veranstalter.
Aus rechtlichen Gründen wird die Abgabe immer beim Bandleader anfallen,
da dieser den Vertrag mit den Musikern/Instrumentalisten hat.
Die Abgabe kann aber nicht ein zweites Mal beim Veranstalter erhoben werden
- das die KSK derzeit fordert.
2. Prozess-Verlauf und Urteil
Die erste Instanz ist abgeschlossen und wurde nicht gewonnen.
Allerdings hat sich der Richter nicht mit der Problematik der Doppelerhebung
befasst, sondern mit der Frage,
warum Herr Fleischhauer formalrechtlich von der Zahlung der Veranstalter
profitieren sollte (die Veranstalter hatten ja auf die Gagen die Abgabe
gezahlt, nicht aber Herr Fleischhauer).
Der Richter hat eine Stelle in den alten Verträgen zitiert, nach der
die Abgabepflicht beim Veranstalter liegt.
Hieran hält er Herrn Fleischhauer fest und sagt: "Die Veranstalter
wollten ja eine eigene Abgabeschuld tilgen."
Die Nachweise, dass dies Herrn Fleischhauer zugute kommen muss, waren dem
Richter nicht ausreichend -
er stellt damit höhere Anforderungen als selbst die KSK in ihrer Praxis
an solche Nachweise.
Gelegenheit, die bestehenden Nachweise seinen speziellen Anforderungen anzupassen,
hat der Richter nicht gegeben.
In dem schriftlichen Urteil will er sich nun auch zu der mehrfachen Erhebung
der Abgabe äußern,
während der mündlichen Verhandlung ist er hierauf nicht eingegangen.
Diese Frage bleibt also offen und wird letztendlich vom Bundessozialgericht
zu klären sein.
3. Weitere Verfahrensmöglichkeiten.
Wir werden Berufung einlegen und das Ziel - 1 Auftritt, 1 Künstlersozialabgabe
- weiter verfolgen.
Parallel sollten alle Bandleader und Orchesterbetreiber eine wichtige Konsequenz
aus diesem Verfahren wahrnehmen, die eindeutig ist:
Wenn der Bandleader Rechnungen der Mitmusiker bekommt, droht ihm hierauf
die Künstlersozialabgabe.
Diese läßt sich nicht durch Vertrag auf den Veranstalter abwälzen.
Alle Bands sollten also ihre Verträge überprüfen.
Allgemeine Bedeutung hat das Verfahren für Bands, weil es die mehrfache
Erhebung der Abgabe auch noch beim Veranstalter verhindern kann.
Es ist kein schlechtes Verkaufsargument, wenn man dem Veranstalter sagen
kann: keine Künstlersozialabgabe auf unsere Gage von Deiner Seite,
kein Verwaltungsaufwand, kein Stress.
Wenn uns das Bundessozialgericht in diesem Punkt Recht gibt, wäre es
eine große Entlastung für die gesamte Musikbranche.
Soweit die Zusammenfassung von RA Andri Jürgensen.
Er hat mir sehr dabei geholfen einsichtig für das sogenannte "Formalrecht"
zu werden, was für uns Laien mit gesundem Menschenverstand
so schwer nachzuvollziehen ist.
Wir alle können geltendes Bundessozialrecht nicht ändern und müssen
versuchen unsere Energien dorthin zu lenken,
wo das Erreichbare realisiert werden kann.
Es ist leider klar unrealistisch, sich die Abgabefreiheit für uns selbst
(die Musiker) zu erhoffen.
Das Sozial-Gesetz sieht eben schon seit Jahrzehnten vor,
dass die KSK-Abgabe auf der 1. Stufe zu entrichten ist.
Und das ist nun einmal der Bandleader bzw. Orchesterbetreiber, der die Gesamtgage
entgegennimmt und an die anderen Künstler verteilt -
und nicht der Veranstalter.
Das fällt sehr schwer zu akzeptieren, ist aber bestehendes, geltendes
Gesetz,
auf das sich jeder Richter und die KSK formalrechtlich bezieht.
Wir sollten uns also nicht mehr darüber aufregen, warum der Veranstalter
unsere Abgabe nicht bezahlt,
sondern überlegen, welchen Vorteil wir daraus ziehen können:
Die Veranstalter stöhnen ja weniger über den Abgabebetrag, als
vielmehr über die damit für sie verbundenen umfangreichen administrativen
Tätigkeiten.
Wenn die Veranstalter keine Abgabe mehr zahlen müssen, dann wird die
Bereitschaft sicherlich viel größer sein, unsere eigenen KSK-Abgabe
zusätzlich zum
Honorar übernehmen zu wollen.
Aktuell dazu:
Ich wurde gestern Abend (25.3.9) von einem Kölner Veranstalter zum
Ausgang des Prozesses angerufen, und er hat
mir bestätigt, dass er die Abgabe auf der Künstlerseite gerne
übernehmen würde, wenn er selbst nicht mehr zahlen müsste.
Heute habe ich mit der Geschäftsführerin eines großen Verbandes
gesprochen, die mir das ebenfalls bestätigt hat.
Und wenn es dem Deutschen Rock- und Popmusikerverband (www.drmv.de) mit
Ole Seelenmeyer,
sowie dem unermüdlich für KSK-Gerechtigkeit kämpfenden Joachim
Griebe (www.kskforum.de) gelingt,
das von der KSK angebotene AUSGLEICHSVERFAHREN für den Verband geltend
machen zu können,
dann könnten wir alle davon profitieren:
Wir hätten weniger an KSK-Abgaben (geminderter Prozentsatz) abzuführen
und wären dann auch nicht mehr den turnusmäßigen
Prüfungen der KSK ausgesetzt. Die diesbezüglichen Vor-Verhandlungen
des DRMV mit der KSK beginnen in Kürze. (April 09)
Zusammen können wir es schaffen:
1. Entscheidung des BSG zugunsten einer Abgabe auf einen Auftritt.
2. Der Veranstalter muss dann nicht mehr zahlen, ein durchaus gutes Argument
für das Zustandekommen eines neuen Engagements.
3. Eventuell: Der Beitritt zu einer Ausgleichsvereinigung senkt den aktuellen
Abgabesatz noch einmal.
Um Punkt 1. erreichen zu können,
ist allerdings mein Durchmarsch bis zum Bundessozialgericht die Voraussetzung.
Meine Bitte um eure finanzielle Unterstützung
Die bisherigen Kosten übersteigen schon jetzt meine finanziellen Möglichkeiten.
Als professioneller Optimist mit gesundem Menschenverstand hatte ich eben
alles auf eine Karte gesetzt,
in der stillen Hoffnung, dass das Urteil vom 23.03.09 zu meinen Gunsten
gesprochen worden wäre.
Mit dem verlorenen Prozess in der 1. Instanz habe ich nun auch die Prozesskosten
zu tragen.
RA Andri Jürgensen hat mir bislang noch kein Honorar berechnet!
Für eine Fortsetzung des Verfahrens bin ich daher auf eure finanzielle
Unterstützung angewiesen und bitte euch
um eure Mithilfe.
Dazu hat RA Jürgensen ein Anderkonto angelegt,
ein Konto, dass durch ihn treuhänderisch verwaltet wird.
Wenn ihr zum Kreise der Betroffenen zählt,
oder mich einfach nur unterstützen möchtet,
dann bitte ich euch um d e n Unterstützungs-Betrag,
der euch möglich ist, bzw. der es euch wert ist.
Die Gesamtkosten von der ersten bis zur letzen Instanz
werden nach Berechnungen von Herrn Jürgensen
ca. EUR 10.000,00 betragen.
Sollte euer Gesamt-Unterstützungsbeitrag über diese Summe hinaus
gehen,
dann schlage ich vor, damit ein Projekt für in Not geratene Künstler
zu unterstützen.
(Vielleicht auch ein "Dauer-Anderkonto" für alle diejenigen,
welche von unserer Gemeinschaft
im Kampf gegen die KSK unterstützt werden könnten?)
Hier sind die Daten für das Treuhand-Konto,
das ab kommenden Montag,
den 29.03.09 freigeschaltet ist:
RA
Andri Jürgensen
Konto-Nr.: 022506001
BLZ: 210 700 24
Deutsche Bank Kiel
Betreff: "Peter Fleischhauer gegen die KSK"
Die ausführliche, schriftliche Urteilsbegründung ist in ca. 2
Monaten - also Mai /Juni 09 - zu erwarten.
Der Kontostand des Solidarkontos wird dann darüber entscheiden,
ob das Verfahren weiter seinen Gang nehmen kann oder nicht.
Um die vielen Fragen, die nach dem Prozess an ihn gerichtet worden sind
-
sowie die zahlreichen Anrufe und Telefonate mit Fachfragen an mich -
ausgiebig beantworten zu können, plant Herr RA Andri Jürgensen
Kurzseminare
für Bands und Bandleader über die Rechtslage sowie die Möglichkeiten,
die Abgabe zu steuern.
Informationen und Kontakt: www.kunstrecht.de
Ihr könnt euch dabei gerne auf unseren Kontakt berufen.
Zum Abschluss möchte ich euch wieder bitten,
diese wichtigen Informationen in eure Netzwerke mit aufzunehmen und zu verteilen!
Ich danke euch allen für eure Unterstützung !
Mit dieser Kraft im Rücken möchte ich gerne weitermachen!
Wir dürfen uns nicht durch die permanente Konfrontation von Formalrecht
gegen gesunden Menschenverstand
unterkriegen lassen.
Lasst uns unsere Kräfte bündeln, dann sehe ich gute Aussichten
auf Erfolg.
Mit herzlichem Gruße
Peter Fleischhauer
KING OF SWING ORCHESTRA
"Germany´s Kings of Swing"
TEL 02195-9188-20
FAX 02195-9188-16
fleischhauer@kingofswingorchestra.de
www.kingofswingorchestra.de
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